Die Eintragung eines Fahrzeugs in Österreich als historisch oder umgangssprachlich die “Oldtimer Zulassung”, ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Zur Typisierung ist in der Regel ein Gutachten der Sammel- und Erhaltenswürdigkeit unerlässlich.
Hierin werden die Voraussetzungen welche zur historischen Zulassung notwendig sind wie beispielsweise die Originalität, der Zustand aber auch die Eintragung in die approbierten Liste (umgangssprachlich “Oldtimer Liste” geprüft und festgehalten.
Die Definition des historischen Fahrzeugs ist im Kraftfahrgesetz (KFG) 1967, §2 Abs. 1, Ziffer 43 festgeschrieben.
Demzufolge handelt es sich hierbei um ein Fahrzeug ( bspw. Motorrad, Moped, Traktor, PKW, LKW etc. ) welches erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt ist und
Die Liste wird vom Kuratorium für historische Mobilität in Zusammenarbeit mit dem Beirat für historische Kraftfahrzeuge beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie publiziert. Sie dient als Grundlage für den Genehmigungsvorgang von historischen Kraftfahrzeugen. Beim Kuratorium für historische Mobilität Österreich können Sie einsehen ob auch Ihr Klassiker gelistet ist.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen historische Krafträder/Motorräder/Mopeds nur an 60 Tagen im Jahr verwendet werden, historische Kraftwagen dürfen an 120 Tagen im Jahr Verwendung finden. Zusätzlich müssen dabei “fahrtenbuchartige Aufzeichnungen” geführt werden, welche auf Verlangen der Behörde vorzulegen sind.
Einer der Vorteile der Oldtimer Zulassung (historisch zugelassene Fahrzeugs) ist, dass die “Pickerlüberprüfung” (§57a Überprüfung) nur alle zwei Jahre zu erfolgen hat. Ein weiterer Vorteil der Oldtimer Zulassung ist, dass keine NoVa (Normverbrauchsabgabe) zu entrichten ist, was insbesondere bei importierten Fahrzeugen zutrifft.
Die oben genannten Besonderheiten gelten nicht, wenn Ihr Klassiker zwar die Bedingungen für eine historische Zulassung erfüllt aber nicht als solcher zugelassen ist.
Die Genehmigung hierfür erfolgt über eine Landesprüfstelle. Dabei wird unter anderem geprüft ob das Fahrzeug sich in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet. Je nach Fahrzeugalter bzw. Herkunftsland kann es notwendig sein, dass Umrüstungen oder Nachrüstungen notwendig sind. Die Notwendigkeit dafür sollte man im Vorfeld mit einem Experten abklären.
Ansonsten sind folgende Unterlagen erforderlich:
In diesem Gutachten wird die Originalität der Hauptbaugruppen bestätigt und eine Beurteilung über den Erhaltungszustand, welcher der Note 3 oder besser entsprechen muss, vorgenommen. Zusätzlich kommt es zu einer Vermessung des Fahr- und Standgeräusches des Fahrzeuges welches für die Eintragung zum historische Fahrzeugs notwendig ist. Ebenso wird ein Auszug aus der approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge für das zu beurteilende Fahrzeug beigefügt.